Für Buchungen bei DH Ferientraum Thüringen gelten zwei Regelwerke. Welches davon greift, richtet sich danach, wer bucht: Private Feriengäste finden ihre Bedingungen im ersten Abschnitt, Firmen, Monteurteams und gewerbliche Auftraggeber im zweiten.
Beide Fassungen gelten ab September 2026. Objektbezogene Angaben, Preislisten, Angebote und Buchungsbestätigungen gehen diesen Bedingungen im Einzelfall vor.
Allgemeine Buchungs- und Beherbergungsbedingungen für private Gäste
für private Gäste in Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Hinweis: Objektbezogene Angaben, Preislisten, Angebote und Buchungsbestätigungen gehen diesen AGB im Einzelfall vor.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Buchungs- und Beherbergungsbedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern über die vorübergehende touristische Beherbergung in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments von DH Ferientraum Thüringen, Denny Heim, Wasserwerkstraße 10, 98553 Schleusingen / OT Erlau. Individuelle Vereinbarungen in Angebot oder Buchungsbestätigung sowie die für das gebuchte Objekt ausgewiesenen Leistungen und Preise haben Vorrang. Bei Buchungen über Buchungsportale gelten ergänzend die dort wirksam vereinbarten Bedingungen.
2. Vertragsschluss und Buchungsumfang
Der Beherbergungsvertrag kommt mit der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande. Maßgeblich sind das gebuchte Objekt, Reisezeitraum, Personenzahl, Preis und ausdrücklich bestätigte Zusatzleistungen. Die buchende Person informiert alle Mitreisenden über die für den Aufenthalt geltenden Bedingungen.
3. Preise, Zusatzkosten, Kurtaxe und Meldedaten
Für Privatgäste werden die vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusatzleistungen werden nur berechnet, soweit sie in Angebot, Preisliste oder Buchungsbestätigung genannt sind. Örtlich vorgeschriebene Abgaben wie Kurtaxe, Ortstaxe, Tourismusabgabe oder Beherbergungssteuer sind zusätzlich zu zahlen, sofern sie nicht ausdrücklich im bestätigten Gesamtpreis enthalten sind. Soweit am Beherbergungsort gesetzliche oder kommunale Meldepflichten bestehen, sind die erforderlichen Meldescheine bzw. Gästedaten vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Nachweise für Befreiungen oder Ermäßigungen sind rechtzeitig vorzulegen.
4. Zahlung
Soweit in Angebot oder Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, sind 25 % des Gesamtpreises bei Buchung und die restlichen 75 % spätestens vier Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Anreise ist der Gesamtbetrag entsprechend der Buchungsbestätigung fällig. Anreiseinformationen und ein gegebenenfalls verwendeter Schlüsselsafe- oder Zugangscode werden erst nach vollständigem Eingang der bis zur Anreise fälligen Zahlungen übermittelt.
5. Stornierung durch Privatgäste
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, kann die Buchung bis einschließlich 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei storniert werden. Danach gelten folgende pauschalierte Stornierungskosten bezogen auf den stornierten Übernachtungspreis:
| Zeitpunkt der Stornierung | Kosten |
|---|---|
| 29 bis 14 Tage vor Anreise | 50 % |
| 13 bis 7 Tage vor Anreise | 80 % |
| ab 6 Tage vor Anreise, bei Nichtanreise oder nach Reisebeginn | 100 % |
Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen aus einer
Weitervermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
6. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die freiwillige Stornierungsregelung nach Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt.
7. Anreise und Abreise
Die Unterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise ist bitte bis 20:00 Uhr vorzusehen; Änderungen sind vorab abzustimmen. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10:00 Uhr besenrein zu verlassen. Early Check-in und Late Check-out sind nur nach vorheriger Bestätigung, nach Verfügbarkeit und gegebenenfalls gegen Aufpreis möglich.
8. Belegung und Nutzung
Die Unterkunft darf nur von der bestätigten Personenzahl genutzt werden. Zusätzliche Übernachtungsgäste oder eine Überschreitung der maximalen Belegung bedürfen der vorherigen Zustimmung. Möbel, Inventar, technische Einrichtungen und Außenanlagen sind pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
9. Bettwäsche, Handtücher und Wäschewechsel
Soweit beim jeweiligen Objekt nichts anderes angegeben ist, sind Bettwäsche und Handtücher im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Ein zusätzlicher Wäschewechsel kann nach Verfügbarkeit zu dem in der jeweiligen Preisliste ausgewiesenen Preis gebucht werden. Textilien dürfen nicht für Reinigungsarbeiten oder zum Entfernen grober Verschmutzungen verwendet werden.
10. Rauchen, Feiern und Ruhezeiten
In sämtlichen Innenräumen gilt Rauchverbot. Feiern oder Veranstaltungen, die über die übliche Nutzung einer Ferienunterkunft hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung. Auf Nachbarn und andere Gäste ist Rücksicht zu nehmen. Örtliche, gesetzliche und objektspezifische Ruhezeiten sind einzuhalten. Bei schuldhafter Nichtbeachtung des Rauchverbots, unerlaubten Feiern oder erheblichen Ruheverstößen, die einen zusätzlichen Reinigungs-, Kontroll- oder Verwaltungsaufwand verursachen, kann ein pauschalierter Mehraufwand von 100,00 EUR je festgestelltem Vorgang berechnet werden. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Aufwands gestattet.
11. Lüften, Heizen, Mülltrennung und Ressourcen
Die Räume sind regelmäßig ausreichend zu lüften, insbesondere Badezimmer nach dem Duschen oder Baden. Während des Lüftens ist die Heizleistung zu reduzieren; ein gleichzeitiges Heizen bei dauerhaft geöffneten Fenstern ist zu vermeiden. Mit Wasser, Strom, Wärme und sonstigen Ressourcen ist sparsam und verantwortungsvoll umzugehen. Die am Objekt vorgesehene Mülltrennung ist verpflichtend zu beachten. Sperrmüll, Gefahrstoffe und gewerbliche Abfälle dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
12. Haustiere
Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies für das jeweilige Objekt vorgesehen und das Tier bei der Buchung angemeldet bzw. bestätigt wurde. Gebühren richten sich nach Angebot oder Preisliste. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Für schuldhaft durch Tiere verursachte Schäden haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Reinigung und Abreisezustand
Die vereinbarte Endreinigung entbindet nicht vom pfleglichen Umgang mit der Unterkunft. Bei Abreise ist die Unterkunft besenrein zu hinterlassen; Geschirr ist gespült bzw. in die Spülmaschine eingeräumt, Lebensmittel und persönliche Gegenstände sind mitzunehmen und Müll ist entsprechend den Vorgaben zu entsorgen. Außergewöhnlicher Reinigungs-, Entsorgungs- oder Wiederherstellungsaufwand kann nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
14. Schäden, Schlüssel und Zugangscodes
Schäden sind unverzüglich mitzuteilen. Für schuldhaft verursachte Schäden durch den Gast, Mitreisende, Besucher oder mitgebrachte Tiere gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Schlüssel, Zugangskarten und Zugangscodes dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust können die tatsächlich erforderlichen Ersatz- und Sicherheitskosten berechnet werden.
15. Grill, Feuerstellen und Außenbereiche
Grills, Feuerstellen und sonstige Feuerquellen dürfen nur genutzt werden, soweit dies am jeweiligen Objekt gestattet ist. Offenes Feuer ist ständig zu beaufsichtigen und vollständig zu löschen. Behördliche und witterungsbedingte Feuerverbote sind zwingend zu beachten.
16. WLAN und technische Ausstattung
WLAN, Smart-TVs und sonstige technische Einrichtungen dürfen nur rechtmäßig und bestimmungsgemäß genutzt werden. Vorübergehende, vom Vermieter nicht zu vertretende Störungen von Internet, Strom, Wasser oder anderen Versorgungsleistungen begründen keine verschuldensunabhängige Haftung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
17. Mängel und Abhilfe
Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen, damit Gelegenheit zur Prüfung und Abhilfe besteht. Eigenmächtige Reparaturen oder die Beauftragung Dritter auf Kosten des Vermieters sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig, sofern kein echter Notfall vorliegt.
18. Haftung
DH Ferientraum Thüringen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
19. Außerordentliche Beendigung und Unverfügbarkeit
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverstößen kann der Beherbergungsvertrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich beendet werden. Kann die gebuchte Unterkunft nicht bereitgestellt werden, kann eine zumutbare gleichwertige Ersatzunterkunft angeboten werden. Für nicht erbrachte Leistungen bereits gezahlte Beträge werden erstattet; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
20. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Buchungsabwicklung, Abrechnung, Gästekommunikation und Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten verarbeitet. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
AGB für Firmen- und Monteurunterkünfte
für Firmenbuchungen, Monteurteams und Langzeitaufenthalte
Hinweis: Objektbezogene Angaben, Preislisten, Angebote und Buchungsbestätigungen gehen diesen AGB im Einzelfall vor.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für Buchungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und sonstige gewerbliche Auftraggeber, insbesondere für Firmen-, Monteur-, Projekt- und Langzeitunterkünfte von DH Ferientraum Thüringen. Bucht eine Privatperson eine Unterkunft außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, gelten stattdessen die AGB für private Feriengäste. Individuelle Angebote, Rahmenvereinbarungen, Langzeitkonditionen und Buchungsbestätigungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss, Rechnungslegung und Buchungsumfang
Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande. Eine Rechnung kann gleichzeitig mit oder nach der Buchungsbestätigung erstellt werden. Maßgeblich sind das bestätigte Objekt, Zeitraum, Belegung, Preis, Zahlungsplan und gebuchte Zusatzleistungen. Das buchende Unternehmen bleibt Vertragspartner und Zahlungspflichtiger, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Vertragsübernahme vereinbart wurde. Eine Kostenübernahmeerklärung eines Dritten führt nicht automatisch zu einem Wechsel des Vertragspartners.
3. Preise, Umsatzsteuer, Zusatzkosten und örtliche Abgaben
Firmenpreise können als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer oder als Bruttopreise ausgewiesen werden. Maßgeblich ist die Kennzeichnung im Angebot bzw. auf der Rechnung. Zusatzkosten, insbesondere End- oder Zwischenreinigung, Wäschewechsel, weitere Personen, Parkplätze, Haustiere, Sonderleistungen oder Langzeitservices werden gemäß Angebot oder Buchungsbestätigung berechnet. Örtlich vorgeschriebene Abgaben wie Kurtaxe, Ortstaxe, Tourismusabgabe oder Beherbergungssteuer sind zu zahlen, soweit keine gesetzliche Befreiung greift. Erforderliche Meldescheine und Gästedaten sind vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen; notwendige Befreiungsnachweise sind rechtzeitig vorzulegen.
4. Zahlung, Zahlungsnachweis, Zugang und Verlängerungen
Bei Firmenbuchungen muss der bis zum Anreisetag fällige Buchungsbetrag grundsätzlich vor Bezug der Unterkunft vollständig eingegangen sein, sofern keine schriftlich bestätigte abweichende Zahlungsvereinbarung besteht. Alternativ kann vor Anreise ein qualifizierter Zahlungsnachweis vorgelegt werden, aus dem mindestens Zahlungspflichtiger, Empfänger, Betrag, Buchungsbezug, Ausführungsdatum und ein als ausgeführt bzw. unwiderruflich bestätigter Zahlungsstatus hervorgehen. Ein bloßer Überweisungsauftrag oder unverbindlicher Screenshot ohne Ausführungsnachweis genügt nicht. Liegt bei Fälligkeit weder Zahlungseingang noch ein ausreichender Zahlungsnachweis vor, kann DH Ferientraum Thüringen den Zugang zur Unterkunft bis zur Zahlung bzw. zum geeigneten Nachweis verweigern, soweit keine berechtigten Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen. Für Verlängerungen gilt: Eine Verlängerung steht - sofern nicht schriftlich anders vereinbart - unter der Bedingung, dass der hierfür fällige Betrag vor Beginn des Verlängerungszeitraums vollständig bezahlt ist. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, entfällt die reservierte Verlängerung; die Unterkunft ist zum zuletzt vollständig bezahlten und bestätigten Abreisetermin fristgerecht zu räumen.
Bei Firmenkunden können insbesondere wöchentliche oder monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden. Maßgeblich ist immer der
bestätigte Zahlungsplan.
5. Stornierung durch Firmenkunden
Nach verbindlicher Buchungsbestätigung bzw. erfolgter Rechnungslegung besteht für Firmenbuchungen keine kostenfreie Stornierung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Firmenkunden bleibt der
Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Check-in und Check-out bei Firmenunterkünften
Die Unterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Abweichende Anreisezeiten sind vorher abzustimmen. Am Abreisetag ist die Unterkunft spätestens bis 09:00 Uhr vollständig geräumt und besenrein zu übergeben. Anreiseinformationen einschließlich eines Schlüsselsafe- oder Zugangscodes werden erst nach Erfüllung der nach Ziffer 4 erforderlichen Zahlungsvoraussetzungen übermittelt.
7. Belegung, Mitarbeiter und Teamwechsel
Die Unterkunft darf ausschließlich im bestätigten Umfang belegt werden. Die Namen bzw. Anzahl der untergebrachten Mitarbeiter sind auf Verlangen mitzuteilen. Mitarbeiter- oder Teamwechsel sind vorab anzuzeigen, soweit dies für Belegung, Meldedaten, Rechnungsstellung oder Zugang erforderlich ist. Eine Überschreitung der maximalen Belegung ist nicht zulässig. Werkzeuge, Maschinen, Baustoffe, Kraftstoffe, Gefahrstoffe oder stark verschmutzte Arbeitsmaterialien dürfen nicht in Wohn-, Schlaf- oder Gemeinschaftsräumen gelagert oder betrieben werden.
8. Besenreine Übergabe, Lebensmittel, Müll und persönliche Gegenstände
Firmen- und Monteurunterkünfte sind bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Sämtliche persönlichen Gegenstände, Arbeitskleidung, Lebensmittel und sonstigen mitgebrachten Sachen sind vollständig mitzunehmen. Lebensmittelreste, Müll, Verpackungen oder sonstige Abfälle dürfen nicht in der Unterkunft zurückgelassen werden, ausgenommen ordnungsgemäß getrennte Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern. Wird die Unterkunft nicht ordnungsgemäß übergeben und entsteht dadurch ein über die vereinbarte Endreinigung hinausgehender Reinigungs-, Räumungs-, Sortier- oder Entsorgungsaufwand, kann dieser als Sonderreinigung bzw. Mehraufwand nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Besonderes Augenmerk gilt der korrekten Mülltrennung. Gewerbliche Abfälle, Baustellenabfälle, Sperrmüll und Gefahrstoffe dürfen
nicht über die Hausmüllentsorgung der Unterkunft entsorgt werden.
9. Mülltrennung, Lüften, Heizen und Ressourcen
Die am jeweiligen Objekt vorgeschriebene Mülltrennung ist verbindlich einzuhalten. Falsch entsorgte oder nicht sortierte Abfälle können bei hierdurch entstehendem Mehraufwand nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Die Räume sind regelmäßig zu lüften, insbesondere Badezimmer nach dem Duschen oder Baden. Bei geöffneten Fenstern ist die Heizleistung zu reduzieren; dauerhaftes Heizen bei gleichzeitig geöffneten Fenstern ist zu vermeiden. Mit Wasser, Strom, Wärme und sonstigen Ressourcen ist sparsam und verantwortungsvoll umzugehen.
10. Ruhezeiten, Rauchen und Verhalten im Objekt
Örtliche, gesetzliche und objektspezifische Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten. Insbesondere in Mehrparteienhäusern ist auf Nachbarn und andere Bewohner Rücksicht zu nehmen. In sämtlichen Innenräumen gilt Rauchverbot. Feiern, Partys und Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Bei schuldhafter Nichtbeachtung des Rauchverbots, unerlaubten Feiern oder erheblichen Ruheverstößen, die einen zusätzlichen Reinigungs-, Kontroll- oder Verwaltungsaufwand verursachen, kann ein pauschalierter Mehraufwand von 100,00 EUR je festgestelltem Vorgang berechnet werden. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Aufwands gestattet.
11. Bettwäsche, Handtücher und Zwischenreinigungen
Bettwäsche, Handtücher, Wäschewechsel und Zwischenreinigungen richten sich nach dem gebuchten Leistungsumfang. Bei Langzeitaufenthalten können regelmäßige Zwischenreinigungen oder Wäschewechsel als verpflichtender Vertragsbestandteil vereinbart werden. Textilien dürfen nicht zur Reinigung von Schuhen, Werkzeugen, Maschinen oder groben arbeitsbedingten Verschmutzungen verwendet werden.
12. Schäden, Schlüssel, Zugangscodes und Inventar
Schäden sind unverzüglich mitzuteilen. Der Firmenkunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhaft verursachte Schäden durch die von ihm untergebrachten Personen, soweit ihm deren Verhalten rechtlich zuzurechnen ist. Schlüssel, Zugangskarten und Zugangscodes dürfen nur an die berechtigten untergebrachten Personen weitergegeben werden. Bei Verlust können die tatsächlich erforderlichen Ersatz-, Sicherheits- und Schließanlagenkosten berechnet werden.
13. Haustiere, Parkplätze und Außenbereiche
Haustiere sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Gebühren richten sich nach Angebot bzw. Buchungsbestätigung. Parkplätze dürfen nur im bestätigten Umfang genutzt werden. Fahrzeuge, Anhänger oder Arbeitsfahrzeuge dürfen Zufahrten, Rettungswege oder Nachbarflächen nicht blockieren. Grill- und Außenbereiche dürfen nur entsprechend der objektspezifischen Freigabe und unter Beachtung von Brandschutz, Ruhezeiten und Rücksichtnahme genutzt werden.
14. WLAN und technische Anlagen
WLAN, Smart-TVs, Heizungs-, Elektro- und sonstige technische Anlagen sind bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Internetzugang darf nicht für rechtswidrige Handlungen oder Rechtsverletzungen genutzt werden. Vorübergehende, von DH Ferientraum Thüringen nicht zu vertretende Störungen der Versorgung oder Kommunikation begründen keine verschuldensunabhängige Haftung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Zutritt, Zwischenreinigung und Gefahrenabwehr
Bei vereinbarten Zwischenreinigungen, Wartungen oder längeren Aufenthalten kann der Zutritt durch Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister nach angemessener Vorankündigung erforderlich sein. Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Wasser-, Brand-, Heizungs-, Sicherheits- oder erheblichen Gebäudeschäden, darf die Unterkunft auch ohne vorherige Zustimmung betreten werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
16. Mängel und Abhilfe
Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. DH Ferientraum Thüringen erhält Gelegenheit zur Prüfung und angemessenen Abhilfe. Eigenmächtige Reparaturen oder Beauftragungen auf Kosten von DH Ferientraum Thüringen sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig, sofern kein echter Notfall besteht.
17. Haftung
DH Ferientraum Thüringen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Fahrzeuge, Werkzeuge, Arbeitsgeräte und sonstige eingebrachte Gegenstände wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
18. Außerordentliche Beendigung des Aufenthalts
Bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverstößen, insbesondere Nichtzahlung fälliger Beträge, unerlaubter Überbelegung, erheblicher Ruhestörung, vorsätzlicher Beschädigung, rechtswidriger Nutzung oder trotz Aufforderung nicht abgestellter Gefährdungen, kann der Vertrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich beendet werden. Vergütungs- und Schadensersatzansprüche bleiben bestehen; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden angerechnet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
19. Unverfügbarkeit und Ersatzunterkunft
Kann die gebuchte Unterkunft nicht bereitgestellt werden, kann eine zumutbare gleichwertige Ersatzunterkunft angeboten werden. Für nicht erbrachte Leistungen bereits gezahlte Beträge werden erstattet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
20. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Gästekommunikation und Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten verarbeitet. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz von DH Ferientraum Thüringen als Gerichtsstand vereinbart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
Gültig ab September 2026
Masterfassung für Firmen-, Monteur- und Langzeitunterkünfte. Abweichende Zahlungs-, Storno- und Kündigungsregelungen in Angeboten oder Rahmenvereinbarungen haben Vorrang.
Stand: gültig ab September 2026. DH Ferientraum Thüringen, Denny Heim, Wasserwerkstraße 10, 98553 Schleusingen / OT Erlau · +49 (0) 151 23470211 ·